Vom Provider wirst Du keine Auskunft darüber erhalten, mit welcher IP-Adresse Dein Anschluß an bestimmten Tagen in der Vergangenheit online war. Falls gegen eine bestimmte Person ein so starker Verdacht besteht, dass die Staatsanwalt tätig wird, kann sie diese Auskünfte zwar vom Provider verlangen, aber ob er seine Verbindungsdaten so lange rückwirkend noch verfügbar hat, ist fraglich.
Falls die Daten Deiner Festplatte noch zu retten sind (das ist sogar dann noch möglich, wenn die Elektronik völlig verbrannt ist!) könnte man durch eine Analyse mit ziemlich großer Sicherheit genau nachweisen, wann der Rechner zuletzt eingeschaltet war.
Falls Dein Rechner irgend einen Automatismus hat, der ihn veranlasst, nach dem Einschalten automatisch auf irgend eine Webseite zu gehen, bei der Du Zugriff auf die Logfiles hast, könnte man auch hier möglicherweise einen Hinweis finden, ob der Rechner online ging. Beispiel: Die Browser-Startseite zeigt auf Deine private Homepage. Du kennst den festen DNS-Namensbestandteil deiner dynamischen IP-Adresse und die Kennung Deines Browsers, dann könntest Du im Log an den fraglichen Tagen danach filtern.
Für Notebooks (oder Kontrollfreaks) gibt es übrigens Programme wie den
PC-Locator, mit dem man nicht nur gestohlene Geräte lokalisieren kann, sondern auch den Zeitpunkt nachträglich feststellen kann, wann ein Rechner eingeschaltet wurde.