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Postbote
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Re: Was tun, wenn ich die erste Rate bezahlt habe ? (Schmidtlein)
« Antwort #15 am: Donnerstag, 06.03.2008 21:17 »

Entggen den hier vorherschenden Tenor eine Weiterzahlung zu unterlassen äussere ich mal einige Bedenken.

Bei einer Nichtzahlung des anfallenden Folgebeitrages spielt frau/man aber auch u.U. dem Gläubiger in die Hände.
Die bereits erfolgte Zahlung an die Gläubiger ist für diese eine gute Ausgangspostion ihre weiteren Fordrungen durchzubekommen.

Warum? Wieso? Weshalb?
Waren vor der ersten Zahlung die Chancen den Gläubigern eine lange Nase zu zeigen als äußert positiv, so haben die Schuldner nun nicht mehr so gute Karten.
Vor der ersten Zahlung wären die Gläubiger in einer umfangreichen Beweispflicht gewesen, die durch die Zahlung nun nicht mehr erforderlich ist.
Die Zahlung hat eine Anerkenntnis des Vertrages bewirkt, und dieses würde im Falle einer gerichtlichen Auseinadersetzung zum Nachteil des Schuldners ausgelegt.

Die in diversen anderen Foren angeführten Argumente, wie Prozessrisiko der Gläubiger usw., kein Fall bekannt, sollten nicht in einer trügerischen Rechtsicherheit wiegen.
Das ein Anwalt seinen Mandanten eine ensprechende Empfehlung zur Nichtzahlung ausgesprochen haben soll mag mündlich der Fall sein, aber liegt diese Empfehlung auch schriftlich vor?
Zumindest würde ich, sofern es evtl. auch noch Zeugen gibt, meine Anwälte nach dem unweigerlich negativen Ausgang des Verfahrens für diese Aussage im vollem Umfang haftbar machen.

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Katharina25
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Re: Was tun, wenn ich die erste Rate bezahlt habe ? (Schmidtlein)
« Antwort #16 am: Sonntag, 23.03.2008 13:41 »

Ganz klarer Fall ist im AGB der Preis aufgeführt ist das gegen das Gesetzt. Somit muss du nicht bezahlen.
Auch müssen die dir Laut § 355 des BGB einen schriftlichen (per Post nicht Email) Widerrufsbelehrung erteilen, innerhalb von 14 Tagen. Während dieser Zeit ist dein Vetrag nur unter vorbehalt abgeschlossen. Kam es nicht zu dieser Widerrufsbelehrung kannst jederzeit von deinem Widerrufsrecht gebrauch machen.
Das Geld das du bis her bezahlt hast, wird allerdings verloren sein.
« Letzte Änderung: Sonntag, 23.03.2008 13:48 von Katharina25 » Gespeichert
AVK
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Re: Was tun, wenn ich die erste Rate bezahlt habe ? (Schmidtlein)
« Antwort #17 am: Dienstag, 25.03.2008 18:16 »

Hallo,
Auch ich gehöre zu den Dummen, die das erste Mal bezahlt haben..immer mit dem Hinweis, dass ich den link nicht nutzen kann. Dem Herrn Tank schrieb ich im letzten Jahr, dass ich die Geschäftsbeziehung als erledigt betrachte. Und vor Ostern jetzt gleich eine email-Mahnung für das 2. Jahr..von dem ich überhaupt nichts wußte. Meine Aufforderung,alles per Post an mich bzw. meine Anwältin zu schicken, wurde ignoriert. Eben kam wieder eine mail. Huch
Ich fürchte, weil ich so dumm war und mich auf mails eingelassen habe, muß ich jetzt wohl zahlen.
Frage mich aber auch: Ob Herr Tank wohl Mitglied der GbR ist?
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AVK
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Re: Was tun, wenn ich die erste Rate bezahlt habe ? (Schmidtlein)
« Antwort #18 am: Mittwoch, 26.03.2008 19:00 »

Ein PS:
Alles zurück.
Die erste Zahlung nahm ich unter Vorbehalt vor.
Ich werde auf weitere mails dieser Herrschaften nicht reagieren und gegebenenfalls einen Prozess durchziehen.
Frage: wie komme ich an den tollen Anwalt heran, der sich mit diesen Brüdern auskennt?
Meine Anwältin kennt sich (noch) nicht so gut damit aus.
Aber für mich gilt jetzt: Ich ziehe das Ding durch.
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