Tach auch... Auch mein Schwesterherz hat einen solchen Brief bekommen.
Habe folgendes zurückgepfeffert mit einer kleinen These über den ach so tollen Rechtsanwalt:
Per Fax: 05 41 / 34 97 70 -77
Herrn Rechtsanwalt
Olaf Tank
Rheiner Landstr. 197
49078 Osnabrück
28.09.2007
Ihr Aktenzeichen: 1399971/07
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit einiger Verwunderung habe ich Ihre Mahnung über einen Bezug für
www.p2p-heute.com erhalten.
Ich vermute dies hier ein Missverständnis ihrerseits vorliegt. Die Rechnung habe ich
1. nie erhalten und
2. werde ich diese auf gar keine Fall ausgleichen.
Über einen Besuch der bezeichneten Internetseite Ihrer Mandantin zum fraglichen Zeitpunkt, kann ich mich beim besten Willen nicht erinnern. Inzwischen habe ich mich über die Seite Ihrer Mandantin informiert.
Ich habe nicht wissentlich und willentlich mit Ihrer Mandantin einen Vertrag abgeschlossen oder unterzeichnet. Ein Vertrag ist somit nicht zustande gekommen.
Hilfsweise erkläre ich hiermit den Widerruf und die Anfechtung des angeblichen Vertragsabschlusses, falls eine andere Person in meinem Namen diesen Abschluss getätigt haben sollte.
Hilfsweise erkläre ich hiermit den Widerruf und die Anfechtung des angeblichen Vertragsabschlusses, falls ich in einer Form geistiger Verworrenheit, in der ich nicht Herr meines Willens und Wissen über die Folgen eines Vertragsabschlusses war, einen Vertrag mit Ihrer Mandantin eingegangen oder unterzeichnet haben sollte.
Hilfsweise erkläre ich hiermit den Widerruf und die Anfechtung des angeblichen Vertragsabschlusses mangels ausreichender Belehrung über die Vertragsfolgen seitens Ihrer Mandantin, falls ich in einer Form geistiger Verworrenheit, in der ich nicht Herr meines Willens und Wissen über die Folgen eines Vertragsabschlusses war, einen Vertrag mit Ihrer Mandantin eingegangen oder unterzeichnet haben sollte.
Zusätzlich erlaube ich mir eine kleine Annahmethese:
Aus Ihrem Schreiben vom 26.09.2007 entnehme ich das Aktenzeichen 1399971/07, im Regelfall werden die laufenden Nummern der Fälle eines Rechtsanwaltes vor dem Slash benannt, nach dem Slash folgt das Kalenderjahr, in dem der Fall bei Ihnen aufgenommen wurde. Somit wurden in Ihrer Kanzlei anscheinend in diesem Kalenderjahr
1399971 Fälle x jeweils nicht berechneter MwSt aus 39 = 10.373.785,11 MwSt
nicht an das Finanzamt abgeführt. Wobei die Annahme von 39 als Grundlage minimal angesetzt wurde, es gibt sicher bei Ihnen auch Fälle, die diesen Vergütungsbetrag über- oder evtl. auch unterschreiten. Ich musste feststellen, dass Sie es anscheinend nicht nötig haben, Ihre Rechnungsbeträge nach Nr. 7008 VV zu versteuern, sowie Sie es anscheinend auch nicht nötig haben, eine Steuernummer anzugeben. Da ich im Laufe des Nachmittags feststellen musste, dass das Telefon ständig besetzt ist, gehe ich nicht davon aus, dass in Ihrem Fall § 19 UStG (Kleinunternehmer) bei einer solch hohen Anruferrate zutrifft, zumal Sie Ihre sogenannte Mandantin bereits in mehreren tausenden, wahrscheinlich eher zehntausenden Fällen deutschlandweit sowie in Österreich und der Schweiz vertreten haben werden, was durchaus einen hohen Bekanntheitsgrad geniesst. Vorab waren Sie im übrigen auch noch für den betrügerischen Anbieter Probino, der mittlerweile von der Bildfläche verschwunden sein soll, tätig.
Meine Annahmethese würde mit Sicherheit das zuständige Finanzamt interessieren.
Eine weitere Frage beinhaltet, warum anscheinend auf sämtlichen Ihrer Mahnschreiben (wovon bereits einige im Internet veröffentlich wurden) die Unterschrift scheinbar kopiert beigefügt wurde und nicht Original von Ihnen unterzeichnet wurde. Dies ist in der Rechtsanwalts- und Notarsbranche soweit mir bekannt ist, absolut unüblich.
Vorsorglich habe ich bei der Polizei Strafanzeige gestellt, sowohl gegen die Firma Andreas & Manuel Schmidtlein GbR als auch gegen Sie. Es sollte Ihnen doch wohl völlig klar sein, dass Ihre Mandantin in betrügerischer Absicht handelt und Sie sich der Beihilfe schuldig machen.
Ich erwarte Ihre Stellungnahme bis spätestens zum
5. Oktober 2007
Falls ich bis zu diesem Zeitpunkt von Ihnen keine Mitteilung erhalte, dass die Angelegenheit damit erledigt ist, gehe ich davon aus, dass Sie diese Angelegenheit, ebenso wie ich, als erledigt betrachten.
Mit freundlichen Grüßen
Hauptteil des Schreibens stammte bereits aus diesem Forum. Danke an den Verfasser nochmal.