Hallo erstmal an alle Geschädigten von probino.de und PROINKASSO.
Darf mich seit gestern zu dem erlauchten Kreis der Opfer zählen. Hab seit gestern in verschiedenen Foren ne Menge über die zwei C`s und Herrn S. von PROINKASSO gelesen und mich dazu entschlossen gegen diese vorzugehen.
Habe mich ebenso wie die meisten hier nicht bei probino eingetragen und auch keine Rechnung oder Mahnung von diesen ehrenwerten Herren erhalten. Mir flatterte gestern gleich die Forderung des Inkassounternehmens ins Haus und ich war völlig aus dem Häuschen.

Habe NewAdMedia und PROINKASSO über Einschreiben mit Rückantwort angeschrieben und den Bund der Inkasso Unternehmen über die Verstöße der PROINKASSO per Mail informiert. Sollte ich weiterhin von den zwei Unternehmen Post erhalten werde ich sie wegen Betrugsversuchs (§ 263 StGB) und gemeinschaftlicher versuchter Nötigung ( § 240 StGB) anzeigen.
Bin der Meinung nichts zu unternehmen ist falsch da solchen Typen das Handwerk gelegt werden Muß.
Auf keinen Fall solltet ihr zahlen und auch die Berufung auf die Rücktrittsklausel der AGB bringt nichts. Wovon wollt ihr denn zurücktreten wenn ihr euch nicht eingetragen habt.
Hier ist der Text meiner Schreiben an NewAdMedia, PROINKASSO und Bund der Inkasso Unternehmen. Personenbezogene Daten habe ich geixt.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bezüglich Ihrer Forderungen im Namen des Gläubigers NewAdMedia in Höhe von 84,- teile ich Ihnen folgendes mit.
Die Forderungen werden als unberechtigt zurückgewiesen. Ich habe mich weder auf der Internetseite
www.probino.de für einen Probendienst angemeldet noch jemals eine Rechnung oder gar Mahnung dieses Unternehmens erhalten.
Sollten Sie im Namen des o.g. Gläubigers weiterhin an den Forderungen festhalten, verlange ich einen eindeutigen Nachweis (IP - Adresse gilt übrigens nicht als solcher) über meine angebliche Anmeldung, der Vertragsbestätigung, eine Kopie der Rechnung und der Mahnung dieses Unternehmens. Sollten diese nicht vorgelegt werden können, so behalte ich mir rechtliche Schritte gegen Sie und die Fa. NewAdMedia vor.
Da gegen die Sie und die Fa. NewAdMedia, vertreten durch die Herren Mxxxxxx und Bxian Cxxxxxx, bereits mehrere Strafanträge nach §§ 263 StGB (versuchter Betrug) und 240 StGB (gemeinschaftlich begangene versuchte Nötigung) eingereicht wurden, werde ich die Sache ebenfalls zur Anzeige bringen sollten weitere ungerechtfertigte Forderungen an mich gestellt werden. Von Drohungen ihrerseits rate ich Abstand zu nehmen, sollten Sie nicht auch noch eine Klage wegen des Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz anstreben..
Der Bund Deutscher Inkassounternehmen wurde bereits durch mich informiert, dass durch Sie gegen §18 (unzulässige Inkassotätigkeit) der Satzung des BDIU verstoßen wird. Danach dürfte Ihnen bekannt sein, dass Sie eine Inkassotätigkeit nicht ausführen dürfen, wenn die Forderungen des Gläubigers nicht eindeutig nachweisbar sind.
Ferner bin ich nicht bereit auch nur einen müden Cent an Mahnkosten, Inkassokosten oder Zinsen zu zahlen für einen Service der von mir weder beantragt noch in Anspruch genommen wurde.
Mit mehr oder weniger freundlichen Grüßen
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bezüglich Ihrer Forderungen im Namen Ihrer Firma NewAdMedia in Höhe von 84,- teile ich Ihnen folgendes mit.
Die Forderungen werden als unberechtigt zurückgewiesen. Ich habe mich weder auf der Internetseite
www.probino.de für einen Probendienst angemeldet noch jemals eine Rechnung oder gar Mahnung ihres Unternehmens erhalten.
Sollten Sie weiterhin an den Forderungen festhalten, verlange ich einen eindeutigen Nachweis (IP - Adresse gilt übrigens nicht als solcher) über meine angebliche Anmeldung, der Vertragsbestätigung, eine Kopie der Rechnung und der Mahnung ihres Unternehmens. Sollten diese nicht vorgelegt werden können, so behalte ich mir rechtliche Schritte gegen Sie und die PROINKASSO GmbH vor.
Da gegen die Sie und die Fa. PROINKASSO GmbH, vertreten durch die Herrn Sxxxxx Sxxxxxxxx, bereits mehrere Strafanträge nach §§ 263 StGB (versuchter Betrug) und 240 StGB (gemeinschaftlich begangene versuchte Nötigung) eingereicht wurden, werde ich die Sache ebenfalls zur Anzeige bringen sollten weitere ungerechtfertigte Forderungen an mich gestellt werden. Von Drohungen ihrerseits (SCHUFA-Eintrag etc.) rate ich Abstand zu nehmen, sollten Sie nicht auch noch eine Klage wegen des Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz anstreben..
Der Bund Deutscher Inkassounternehmen wurde bereits durch mich informiert, dass durch die PROINKASSO GmbH gegen §18 (unzulässige Inkassotätigkeit) der Satzung des BDIU verstoßen wird. Danach dürfte auch Ihnen bekannt sein, dass eine Inkassotätigkeit nicht ausgeführt werden darf, wenn die Forderungen des Gläubigers nicht eindeutig nachweisbar sind. Dieses ist hier eindeutig der Fall, wie die Strafverfahren und Internetsuche zu ihrem Unternehmen eindrucksvoll beweisen.
Ferner bin ich nicht bereit auch nur einen müden Cent an Mahnkosten, Inkassokosten oder Zinsen zu zahlen für einen Service der von mir weder beantragt noch in Anspruch genommen wurde.
Mit mehr oder weniger freundlichen Grüßen
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie, da es mir geboten scheint Sie auf unlauteres Geschäftsgebaren eines Ihrer Mitglieder aufmerksam zu machen.
Es handelt sich hierbei um die PROINKASSO GmbH mit Sitz in Hanau, eingetragen im HR Hanau unter HRB 7142.
Die benannte Firma betreibt Inkassotätigkeiten im Auftrag der Fa. NewAdMedia, vertreten durch die Herren M. und B. C., mit Sitz in Hochheim am Main.
Von dieser Firma werden mehrere Internetdienste betrieben, unter anderem
www.probino.de.
Über diese Seite werden kostenlose Warenproben angeboten unter der Voraussetzung, dass man ein Jahresabonnement zu 84,- abschließt. Zahlbar im Vorraus, nach Vertragsschluß.
Die Fa. NewAdMedia ist ferner im Zusammenhang mit einem Gewinnspielservice Namens WiNow.de bekannt und es sind bereits mehrere Verfahren wegen Betrugsversuches und im Zusammenhang mit der PROINKASSO GmbH wegen gemeinschaftlicher versuchter Nötigung anhängig.
Ich darf mich seit gestern zu dem erlauchten Kreis der PROINKASSO-Kunden zählen obwohl ich mich nie bei probino.de eingetragen habe und auch keine Vertragsbestätigung, Rechnung zum ABO oder Mahnung dieser dubiosen Firma erhalten habe.
In der Tätigkeit der PROINKASSO GmbH sehe ich unter anderem einen klaren Verstoß gegen §§ 18 und 19 ihrer Satzung. Von PROINKASSO wurde eine Inkassotätigkeit ausgeführt, obwohl keine eindeutigen Beweise für die Forderungen der NewaAdMedia vorliegen und die Fa. zur genüge für ihre Machenschaften bekannt ist.
Für eine Überprüfung und Information ihrerseits wäre ich sehr dankbar.
Die PROINKASSO GmbH wurde durch mich ebenfalls angeschrieben. Rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
Mit freundlichen Grüßen